Diese Richtlinieneinstellung legt eine Liste von Anwendungen (Prozesse) fest, die von der Windows-Fehlerberichterstattung ausgeschlossen werden. Von in dieser Liste enthaltenen werden keine Berichte gesendet. Ein Benutzer kann zusätzlich eine selbst definierte Ausschlussliste konfigurieren. Bei Windows Vista über den Link "Erweiterte Einstellungen" unter "Einstellungen" und ab Windows 7 über den Link "Aus Berichtserstattung auszuschließende Programme auswählen" unter "Einstellungen für die Problemberichterstattung.
So geht's:
- Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
Windows
Windows Error Reporting
ExcludedApplications
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Erstellen Sie eine neue Zeichenfolge (REG_SZ). Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Zeichenfolge. Als Schlüsselnamen geben Sie den Anwendungsdateinamen ein, welcher zur Liste hinzugefügt werden soll. Z.B.: "notepad.exe"
- Doppelklicken Sie auf den neu erstellen Schlüssel. Als Zeichenfolge geben Sie erneut den Anwendungsdateinamen ein. Z.B.: "notepad.exe".
- Wiederholen Sie die beiden letzten Schritte für jeden Anwendungsdateinamen.
- Die Änderungen werden erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- Damit eine Anwendung wieder in die Windows-Fehlerberichterstattung aufgenommen wird, müssen Sie den entsprechenden Anwendungsdateinamen löschen. Klicken Sie dazu auf diesen und drücken dann die Taste "Entf".
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Windows XP/2003-Hinweis:
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